Harry Potter - Zeit der Rumtreiber
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AutorNachricht
Tayria Clifton-Ward
Slytherin | Schülersprecherin | 6. Klasse
Tayria Clifton-Ward


Anzahl der Beiträge : 835
Anmeldedatum : 22.06.11

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BeitragThema: +12 Rating   +12 Rating Icon_minitimeSo Sep 18, 2011 2:27 pm

12+Rating

Wir sind ein Forum mit einem 12+ Rating, was in allererster Linie heißt, dass du mindestens 12 Jahre alt sein musst um
dich hier zu registrieren. Falls ein User diese Bedingung nicht erfüllt, wird er unverzüglich gelöscht.


Warum gerade 12+ Rating?
Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Mit 12 sind Jugendliche dazu fähig Stellung zu kritischen Themen zu nehmen und sich mit Dingen auseinanderzusetzen, die kritische Gesichtspunkte der Gesellschaft seriös problematisieren. Man kann also von einer vorhandenen Kompetenz ausgehen, Realität und Fiktion auseinanderzuhalten ohne bleibende Schäden davonzutragen. Diese Voraussetzung war uns als Team besonders wichtig und verleitete uns zu eben diesem 12+ Rating.


Was bedeutet das für das Play?

Für eure Beiträge bedeutet das Rating, dass alles was ihr schreibt für Personen ab 12 Jahren geeignet sein muss. Dies gilt sowohl für das Inplay, Nebenplay, als auch alles andere, was in diesem Forum gepostet wird!


Um dir ein genaueres Bild zu geben, was genau erlaubt ist sind hier Anschnitte aus dem JuSchG (Jugendschutzgesetz) und dem JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag), die folgende Themen als eine Gefährdung von Jugendlichen(12-18Jährige) einstuft und folglich verbietet.

# Kriegsverherlichung
Darstellungen, die „Den Krieg verherrlichen“( JuSchG, Unterabschnitt 1: Trägermedien, §15 Absatz 2 Satz 2)
# Reißerische und menschenunwürdige Darstellung von Tod
Darstellungen, die „Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt, besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen“ ( JuSchG, Unterabschnitt 1: Trägermedien, §15 Absatz 2 Satz 3)
# Gewaltverherrlichung
Darstellungen, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“ (StGB, §131 Absatz 1); Darstellungen, die zu einer „rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt“ (StGB, §130.a, Absatz 2)
# Pornographie und sexuelle Gewalt
#Propaganda

Verbreitung von Informationen über „einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“(StGB §86, Absatz 1)
#Volksverhetzung
„Schriften, die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“ (StGB, §130, Absatz 2)

Genaueres kann im StGB und JuSchG nachgelesen werden.


Für das Forum gilt also, dass oben genannte Themen absolut tabu sind. Bei Missachtung wird der betroffene User umgehend gelöscht.

Des Weiteren werden alle nicht ganz eindeutig eingestuften Themen auf keinem Fall detailliert oder bildlich dargestellt. Jegliche Inhalte, die als Jugendgefährdend gelten könnten, werden also abgeschwächt und abstrahiert dargestellt. Das Ganze soll so viel heißen, dass vor dem Geschlechtsakt oder gewaltvollen Szenen ein „Cut“ gesetzt wird.



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